Kündigungsgründe des Vermieters
Die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags wegen Eigenbedarfs ist in Deutschland der Kündigungsgrund Nummer eins. Da Vermieter einem vertragstreuen Mieter kaum noch anders kündigen können, wird oft Eigenbedarf vorgeschoben. Auch wenn das Eigentum des Vermieters als grundsätzlich geschützt gilt, steht diesem Grundrecht ein relativ starkes Besitzrecht des Mieters an der Wohnung gegenüber. Deshalb muss jede Eigenbedarfskündigung im Einzelfall genau begründet und vom Mieter geprüft werden.
Wenn Sie bereits vor Anmietung einer Wohnung im Besitz eines Entwurfes des geplanten Mietvertrages sind, sollten Sie diesen unbedingt auf unwirksame Schönheitsreparaturklauseln überprüfen lassen. Nur so wissen Sie bereits vor Anmietung, wer tatsächlich zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Das hilft vor unliebsamen Überraschungen bei Mietvertragsende und kann letztlich dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit einer Anmietung hinfällig zu machen. Kosten für eventuell anfallende Endrenovierungen sollten daher bereits bei der Anmietung einkalkuliert werden.
Seit 8 Wochen liegt der Rasen unter einem luftdichten Eispanzer. Experten befürchten, dass er verfault.
Schon seit Silvester nimmt eine dicke Eisschicht den Wiesen die nötige luft zum Atmen. Die Folge ist, Ursache ist die dicke Eisschicht, die seit Silvester den Wiesen die nötige Luft zum Atmen nimmt. Durch Sauerstoffmangel und Schmelzwasser bildet sich nun Schneeschimmel, durch den der Rasen letztlich abstirbt.
Was die Schwarz-Gelben Koalitionäre großspurig als Aufbruch in die Bildungsrepublik verkaufen, ist in Wirklichkeit der Einstieg in die Privatisierung von Bildungschancen. Statt soziale Ungleichheiten im Bildungssystem zu verringern und neue Bildungspotenziale zu heben, verschärft die schwarz-gelbe Bildungspolitik die soziale Spaltung.
Die bildungspolitischen Vertreterinnen und Vertreter der SPD unterstützen die Forderungen der Studierenden nach mehr Chancengleichheit im Bildungswesen, gerechter Studienfinanzierung sowie nach notwendigen Korrekturen der Bologna-Studienreformen.