Thomas Isenberg

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Pflegerisiko nicht auf Angehörige abwälzen

Bundesfamilienministerin Schröder hat vorgeschlagen, eine Pflegezeit für Arbeitnehmer einzuführen. Doch das von der Ministerin vorgestellte Modell wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Frau Schröder geht offensichtlich von einem gut bezahlten Normalarbeitsverhältnis in Vollzeit aus. Pflege ist jedoch nach wie vor vorwiegend weiblich. Frauen arbeiten mehr als Männer im Niedriglohnbereich und in Minijobs. Für diese Frauen ist das von Frau Schröder angebotene Modell keine akzeptable Lösung.

Wenn pflegende Angehörige bis zu vier Jahre für nur 75 Prozent Lohn arbeiten müssen, ist ihre eigene finanzielle Lage nicht mehr abgesichert. Wie wirkt sich das auf die spätere Rente aus oder auf eine eigene Erkrankung der Pflegeperson nach der Pflege? Muss dann das Geld zurückgezahlt werden? Solche wichtigen Fragen lässt das Modell von Frau Schröder offen.

Die häusliche Pflege durch Angehörige muss mehr Wertschätzung erfahren und anders anerkannt werden als dies bei einem “kostenneutralen” Ansatz der Fall wäre, bei dem allein die pflegenden Angehörigen die Kostenbelastung einer Freistellung tragen. Die Pflege von Angehörigen muss ebenso hoch bewertet werden wie die Erziehung von Kindern. Dies gebietet auch die demografische Entwicklung. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine ähnliche Lösung wie beim Elterngeld zu wählen. Ein Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit mit finanziellen Rahmenbedingungen ähnlich denen des Elterngeldes, das heißt 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens bis maximal 1.800 Euro, mindestens aber 300 Euro, würde viele pflegende Angehörige besser finanziell absichern und zugleich auch mehr zeitliche Flexibilität für die Pflege ermöglichen. Die SPD und die AG 60 plus fordern einen bezahlten Pflegeurlaub.

Thomas Isenberg: „Hier muss Frau Schröder nacharbeiten und das von ihr geplante Gesetz der Lebenswirklichkeit anpassen. Deshalb unterstütze ich die Forderung der SPD und der AG 60 plus nach einem bezahlten Pflegeurlaub.“

letzte Änderung am: 17.03.2010 von | Kategorie(n): Aktuell, Gesundheit, Jung & Alt, Verbraucher

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