Thomas Isenberg

Ihr Mitglied im Abgeordnetenhaus.

Hausbesitzer wettern gegen Kinderlärm-Gesetz

Als erstes Bundesland hat Berlin die Zumutbarkeit von lärmenden Kindern in seinen Landesgesetzen verankert. Streit vor Gericht um Geräusche, die von Kindern verursacht wurden, wird es daher in der bisher bekannten Form nicht geben.

In Berlin muss Kinderlärm per Gesetz geduldet werden. Die Haus- und Grundbesitzer können dem neuen Regelwerk natürlich nichts Gutes abgewinnen. In ihrem Verbandsmagazin werden Junge und Alte regelrecht gegeneinander ausgespielt.

Berlins Haus- und Grundbesitzer schimpfen gegen eine Gesetzesänderung, die Kinderlärm grundsätzlich für zumutbar erklärt. „Die Kleinen dürfen rücksichtslos toben – die Alten müssen tolerant leiden“ – unter dieser Überschrift lässt das Verbandsmagazin „Das Grundeigentum“ (4/2010) nichts Gutes an der Novelle.

Das Abgeordnetenhaus hatte das Berliner Immissionsschutzgesetz dahingehend ergänzt, wonach auch Kinderlärm „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“ sei und als solcher „grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar“.

Das empfinden die Immobilienbesitzer natürlich anders. Angeblich sei Kinderlärm schon zuvor bevorzugt behandelt worden, behaupten sie, und das seit Mitte Februar gültige Gesetz bringe eine Überprivilegierung.

Thomas Isenberg: „Ich habe noch gut im Gedächtnis, wie Kinderlärm als Kündigungsgrund selbst von Berliner Gerichten für rechtens gehalten wurde. Das war die Initialzündung für dieses neue Gesetz. Dass die Grundeigentümer jetzt toben, liegt auf der Hand. Die SPD hat bewiesen, dass sie als Partei die Interessen der Mieter und Familien vertritt.“

Das Gesetz zum Nachlesen erhalten Sie hier:

http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/laerm/limschg.shtml

letzte Änderung am: 17.03.2010 von | Kategorie(n): Bürgerrechte, Jung & Alt, Wohnen

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