Nachbesserungen im Gesetzentwurf dringend nötig!
Anlässlich der aktuellen Diskussion um ein bundesweites Patientenrechtegesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Isenberg MdA der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:
“Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Patientenrechtegesetzes greift zu kurz. Wichtige Verbesserungen für Opfer von Fehlbehandlungen fehlen, in weiten Teilen wird lediglich die bestehende Rechtsprechung erneut auf Papier gebracht, anstatt dringend nötige und schon seit Jahren diskutierte Punkte in Gesetzesform zu gießen. Damit bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück, jetzt müssen alle Beteiligten sowie die Bundesländer Nachbesserungen einfordern. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits einen eigenen Antrag (vgl. BT-Drucksache 17/907) eingebracht, die Länder Berlin und Brandenburg sind seit Jahren Vorreiter, u.a. mit einem Entschließungsantrag des Bundesrats (vgl. 84. GMK, TOP 5.4 vom 30.6.2011 sowie Bundesrats-Drucksache 676/10). Patientenschutz muss TOP-Thema werden, auf Bundesebene sowie auf Ebene der Bundesländer. Berlin hat bereits vor Jahren als erstes Bundesland eine Patientenbeauftragte eingesetzt, deren Aufgaben werden zukünftig gestärkt, auch bezüglich Pflegethemen.


